Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge an Rhein-Main-Räumung im Bereich Entrümpelung, Haushalts- und Nachlassauflösung sowie Wertverwertung.
Stand: 4. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rhein-Main-Räumung (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-, Nachlassauflösungs- und damit verbundene Verwertungs- und Entsorgungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot, Besichtigung und Vertragsschluss
(1) Die Besichtigung des Objekts ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
(2) Auf Basis der Besichtigung erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Festpreisangebot. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textförmliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Online im Funnel oder per Chatbot genannte Preisspannen sind unverbindliche Erstindikationen und stellen kein Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Er umfasst typischerweise Räumung, Demontage, Abtransport, fachgerechte Entsorgung und Trennung nach Wertstoffen sowie die besenreine Übergabe.
(2) Zusatzleistungen (z. B. Halteverbotszone, Sondermüll-, Schimmel- oder Asbestentsorgung, Endreinigung) werden gesondert ausgewiesen.
(3) Stellt sich während der Ausführung ein erheblich höherer Aufwand heraus, als nach der Besichtigung erkennbar war (z. B. verdeckte Mengen, Schadstoffe), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Fortsetzung. Mehrkosten entstehen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 4 Preise und Abrechnungsmodelle
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Grundlage ist:
- ein verbindlicher Festpreis nach Besichtigung (als Richtwert pro Quadratmeter kalkuliert),
- mit fairer Anrechnung werthaltiger Funde nach § 5,
- für gewerbliche Auftraggeber (B2B) auf Wunsch über eine Rahmenvereinbarung mit festen m²-Konditionen.
(2) Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inkl., gegenüber Unternehmern zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Wertanrechnung und Verwertung (Kernregelung)
(1) Werthaltige Gegenstände aus dem Räumungsgut (z. B. Möbel, Antiquitäten, Schmuck, Kunst, Sammlungen) werden fair geschätzt. Übersteigt der Verkehrswert eines Fundes 1.000 €, werden 15 % des geschätzten Werts auf den Festpreis angerechnet. Es gilt für jeden Auftrag dieselbe Regel.
(2) Die Wertermittlung erfolgt nach marktüblichen Preisen und wird im Angebot bzw. in einer Anlage je Position nachvollziehbar dargestellt. Maßgeblich ist der realistisch erzielbare Verwertungserlös, nicht der Neu- oder Liebhaberwert.
(3) Die Anrechnung mindert den Festpreis, führt jedoch nicht zu einer Auszahlung; der vom Auftraggeber zu zahlende Betrag beträgt mindestens 0 €. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere und persönliche Unterlagen sind von der Anrechnung ausgenommen (siehe Absatz 5).
(4) Mit Abschluss der Räumung gehen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber zurückbehaltene Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber sichert zu, verfügungsberechtigt zu sein (Eigentum, Erbenstellung, Vollmacht).
(5) Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, persönliche Dokumente und offensichtlich erinnerungswürdige Unterlagen sowie aufgefundene Wertsachen werden gesondert verwahrt und dem Auftraggeber bzw. den Berechtigten herausgegeben. Sie sind nicht Gegenstand der Übereignung nach Absatz 4 oder der Anrechnung nach Absatz 1.
(6) Eine Garantie für einen bestimmten Verwertungserlös wird nicht übernommen. Schätzwerte sind Prognosen und können vom tatsächlichen Erlös abweichen; in diesem Fall gilt die im Angebot getroffene Regelung (Festpreisschutz nach unten).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Objekt sicher und benennt Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, vor Ausführungsbeginn.
(2) Der Auftraggeber weist auf bekannte Gefahren und Besonderheiten hin (z. B. Schadstoffe, Statik, schwere Gegenstände, Schädlingsbefall).
(3) Erforderliche Genehmigungen Dritter (z. B. Zustimmung von Vermieter oder Miterben) hat der Auftraggeber eigenverantwortlich einzuholen.
§ 7 Termine, Verzug und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen aus höherer Gewalt oder aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verschieben die Ausführung entsprechend.
(2) Tritt der Auftraggeber kurzfristig vom Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer bereits entstandene Aufwendungen und eine angemessene Ausfallpauschale berechnen (Stornofristen/-pauschalen festlegen). Gesetzliche Widerrufsrechte (§ 8) bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt (Widerrufsbelehrung als Anlage einfügen).
(2) Wünscht der Auftraggeber die Ausführung ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann bei wirksamem Widerruf ein Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Eine Anrechnung werthaltiger Funde nach § 5 wird bereits im Festpreis bzw. in der Schlussrechnung berücksichtigt und mindert den zu zahlenden Betrag. Eine Auszahlung über den Festpreis hinaus erfolgt nicht.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme siehe Impressum/Angebot).
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.