Wer erbt, erbt alles — Vermögen wie Schulden. Deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Entscheidung ist folgenreich und an eine knappe Frist gebunden.
Die Frist: in der Regel 6 Wochen
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung zum Erben (§ 1944 BGB). Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland wohnte oder der Erbe sich im Ausland aufhält. Versäumt man die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen.
Die Frist steht so im Gesetz: Die Ausschlagung „kann nur binnen sechs Wochen erfolgen“. Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Wer nichts tut, entscheidet sich damit für die Annahme: „mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen“. Danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich — auch dann nicht, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist.
Wann eine Ausschlagung sinnvoll sein kann
- Der Nachlass ist überschuldet — die Schulden übersteigen das Vermögen.
- Die Zusammensetzung ist unklar und das Risiko schwer abschätzbar.
- Persönliche Gründe sprechen gegen die Annahme.
Wie wird ausgeschlagen?
Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, in der Regel zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (Notar). Eine formlose mündliche Erklärung genügt nicht.
Das Gesetz lässt genau zwei Wege zu: zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form. Lassen Sie jemanden für sich handeln, braucht diese Person eine öffentlich beglaubigte Vollmacht — und die muss innerhalb der Ausschlagungsfrist vorliegen. Ein Brief oder eine E-Mail an das Gericht genügt nicht.
Was bedeutet das für den Hausstand?
Solange die Entscheidung nicht gefallen ist, sollte nichts entsorgt werden — wer über den Nachlass verfügt, kann als Annahme gewertet werden. Erst nach Annahme (oder Klärung) beginnt die Haushaltsauflösung. Genau hier hilft eine fundierte Wertermittlung: Sie macht sichtbar, ob im Hausstand Werte stecken, die die Annahme attraktiver machen.
