Rhein-Main-Räumung
Nachlass & Erbe

Erbschaft ausschlagen oder annehmen? Die Faktenlage

Eine Erbschaft kann ein Geschenk oder eine Last sein. Diese Entscheidung sollte informiert und fristgerecht fallen. Ein Überblick über Fristen, Folgen und den Zusammenhang mit der Wohnungsauflösung.

Florian Wentz6 Min. Lesezeit

Wer erbt, erbt alles — Vermögen wie Schulden. Deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Entscheidung ist folgenreich und an eine knappe Frist gebunden.

Die Frist: in der Regel 6 Wochen

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung zum Erben (§ 1944 BGB). Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland wohnte oder der Erbe sich im Ausland aufhält. Versäumt man die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen.

Wann eine Ausschlagung sinnvoll sein kann

  • Der Nachlass ist überschuldet — die Schulden übersteigen das Vermögen.
  • Die Zusammensetzung ist unklar und das Risiko schwer abschätzbar.
  • Persönliche Gründe sprechen gegen die Annahme.

Wie wird ausgeschlagen?

Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, in der Regel zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (Notar). Eine formlose mündliche Erklärung genügt nicht.

Was bedeutet das für den Hausstand?

Solange die Entscheidung nicht gefallen ist, sollte nichts entsorgt werden — wer über den Nachlass verfügt, kann als Annahme gewertet werden. Erst nach Annahme (oder Klärung) beginnt die Haushaltsauflösung. Genau hier hilft eine fundierte Wertermittlung: Sie macht sichtbar, ob im Hausstand Werte stecken, die die Annahme attraktiver machen.

Florian Wentz

Inhaber · Rhein-Main-Räumung

Inhaber von Rhein-Main-Räumung und Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er besichtigt, kalkuliert und begleitet Haushaltsauflösungen und Nachlässe in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet — von der Anfrage bis zur besenreinen Übergabe.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und eigener Erbenstellung. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate. Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen.

Darf ich vor der Entscheidung schon aufräumen?

Besser nicht. Wer über Nachlassgegenstände verfügt, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird. Warten Sie die Entscheidung ab.

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