Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor einer Doppelbelastung: Sie trauern und müssen gleichzeitig organisieren. Häufig drängt die Mietfrist — denn das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern läuft weiter, bis es gekündigt wird. Genau deshalb lohnt es sich, in den ersten Tagen die richtige Reihenfolge einzuhalten.
1. Mietverhältnis und Fristen klären
Erben treten in den Mietvertrag ein. Sie haben aber ein Sonderkündigungsrecht: Das Mietverhältnis kann mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten außerordentlich gekündigt werden (§ 580 BGB). Wichtig ist, diese Kündigung zeitnah und schriftlich auszusprechen — sonst läuft die Miete weiter und die Räumung gerät unnötig unter Druck.
- Sonderkündigung schriftlich an den Vermieter senden (drei Monate Frist).
- Klären, bis wann die Wohnung besenrein übergeben werden muss.
- Bei Eigentum: Verkauf oder Vermietung bestimmt den Zeitplan, nicht eine Frist.
2. Dokumente und Wertsachen zuerst sichern
Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt, sollten persönliche Dokumente und mögliche Wertgegenstände gesichtet werden. Erfahrungsgemäß tauchen wichtige Unterlagen an unerwarteten Stellen auf: in Büchern, hinter Schränken, in alten Handtaschen.
- Testament, Verträge, Versicherungspolicen, Sparbücher, Grundbuchauszüge.
- Schmuck, Bargeld, Sammlungen, Uhren — auch in Schubladen und Kleidung.
- Digitale Zugänge: Notizen mit Passwörtern, Laptops, Mobiltelefone.
3. Den Nachlass sichten und bewerten
Erst wenn Dokumente gesichert sind, geht es an das Inventar. Werthaltige Funde verschwinden bei einem seriösen Anbieter nicht stillschweigend: Übersteigt ein Fund einen Wert von 1.000 €, sollte er fair angerechnet werden — bei uns mit 15 %, dokumentiert und für alle gleich. Bargeld, Sparbücher und persönliche Unterlagen bekommen Sie immer zurück.
4. Räumung beauftragen
Holen Sie sich eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung mit schriftlichem Festpreis. Seriöse Anbieter nennen einen verbindlichen Preis ohne Nachforderungen und übernehmen auf Wunsch die Halteverbotszone, die Endreinigung und die Schlüsselübergabe an den Vermieter.
- Kostenlose Besichtigung vereinbaren (idealerweise innerhalb 48 Stunden).
- Schriftlichen Festpreis kommen lassen — inklusive Entsorgungsnachweisen.
- Faire Anrechnung werthaltiger Funde transparent geregelt (ab 1.000 € → 15 %).
- Termin abstimmen, besenreine Übergabe, Schlüssel zurück an Vermieter.
Was, wenn ich nicht vor Ort sein kann?
Viele Angehörige wohnen in einer anderen Stadt. Eine seriöse Abwicklung funktioniert auch aus der Ferne: Besichtigung per Video, schriftliches Angebot, Fotodokumentation des geräumten Zustands und Schlüsselübergabe in Ihrem Auftrag. So müssen Sie nicht mehrfach anreisen.