Praxis-Tipps

Halteverbotszone in Frankfurt beantragen — Schritt für Schritt

In Frankfurts engen Straßen ist ein Stellplatz vor der Tür Gold wert. Ein temporäres Halteverbot sorgt dafür, dass das Räumfahrzeug direkt vorfahren kann — das spart Zeit und Geld.

Florian Wentz5 Min. Lesezeit

Eine temporäre Halteverbotszone (offiziell „Halteverbot für eine Umzugs- oder Räumungsmaßnahme“) reserviert die Parkfläche vor dem Objekt. Ohne sie müssen Möbel und Müll oft über lange Wege getragen werden — das erhöht die Mannstunden und damit den Preis.

Wo wird beantragt?

In Frankfurt am Main läuft die Beantragung über das Straßenverkehrsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung. In der Praxis übernehmen das meist spezialisierte Dienstleister oder die Räumungsfirma selbst, weil sie Aufstellung und Beschilderung gleich mitorganisieren.

Die Stadt Frankfurt nennt nach Antragseingang eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Wochen. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt, Gutleutstraße 191. Rechtsgrundlage ist § 45 Absatz 1, 3 und 6 der Straßenverkehrs-Ordnung. Wichtig für die Kalkulation: Die Verwaltungsgebühr fällt laut Stadt auch dann an, wenn es nicht zur Ausführung kommt oder der Termin sich verschiebt.

Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt

Wie lange vorher?

Was kostet das?

  • Verwaltungsgebühr der Stadt für die Genehmigung.
  • Miete, Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder.
  • Je nach Dienstleister meist im niedrigen dreistelligen Bereich gesamt.

Wir übernehmen die komplette Beantragung und Beschilderung gegen Aufwandsentschädigung und weisen den Posten transparent im Festpreis aus — Sie müssen sich um nichts kümmern.

Was, wenn trotzdem jemand parkt?

Dann entscheidet der Zeitpunkt, zu dem die Schilder aufgestellt wurden — und ob das dokumentiert ist. Deshalb halten wir Aufstellung und Uhrzeit mit Foto fest.

Stand ein Fahrzeug schon dort, bevor die Zone eingerichtet wurde, gilt eine feste Vorlaufzeit: Die Kosten des Abschleppens muss der Halter nur tragen, „wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde“. Abgeschleppt werden darf dann frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen. Wer die Schilder zu kurzfristig setzt, bleibt auf den Kosten sitzen.

Quelle: BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16

Florian Wentz

Inhaber · Rhein-Main-Räumung

Inhaber von Rhein-Main-Räumung und Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er besichtigt, kalkuliert und begleitet Haushaltsauflösungen und Nachlässe in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet — von der Anfrage bis zur besenreinen Übergabe.

Häufige Fragen

Muss ich die Halteverbotszone selbst beantragen?

Nein. Auf Wunsch übernehmen wir Antrag, Schilder und Aufstellung komplett und weisen die Kosten transparent aus.

Wie viele Tage vorher muss das Schild stehen?

Mindestens drei volle Tage. Nur dann trägt der Halter eines vorher legal geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten — abgeschleppt werden darf frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen (BVerwG, 3 C 25.16). Rechnen Sie zusammen mit der Bearbeitung beim Amt mit rund einer Woche Vorlauf.

Wir kümmern uns um die Logistik.

Halteverbot, Beschilderung, Anfahrt — alles aus einer Hand. Sie bekommen einen Festpreis, in dem alles enthalten ist.

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